STATTBAU wurde durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg mit der Nachuntersuchung der städtebaulichen Erhaltungsverordnung für das Gebiet „Stadtrandsiedlung Marienfelde I, II und III“ beauftragt. Die Erhaltungsverordnung wurde im Jahr 2001 erlassen. Auftragsgemäß wurde die Verordnung auf das weitere Vorliegen ihrer Anwendungsvoraussetzungen untersucht.