Aufgabe des Parkrates
1. Der Parkrat stellt ein zunächst auf die Dauer der Planung und Umsetzung der Maßnahmen im Zitadellenumfeld angelegtes Gremium zur Absicherung von Mitbestimmung und Übernahme von Verantwortung durch Institutionen, Anwohner*innen und Parknutzer*innen dar. Bestenfalls soll der Parkrat in allen drei Phasen weiterbestehen:
- Begleitung der Planungen bis zur Fertigstellung der Bauplanungsunterlage
- Begleitung der baulichen Umsetzung
- Begleitung der Grünanlage (Pflege)
2. Der Parkrat hat eine beratende Funktion, seine Bedenken und Anregungen werden bei Planung und Bau nach Abwägung aller Belange berücksichtigt.
3. Zu den Aufgabenbereichen des Parkrates gehören:
- Mitwirkung an fachübergreifenden Abstimmungen innerhalb des Bezirkes
- Mitwirkung bei der Ideenwerkstatt zu baulichen Veränderungen
- möglicherweise Entwurf einer Parkordnung und weitere Begleitung der Umsetzung