STATTBAU wurde durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg mit der Nachuntersuchung der städtebaulichen Erhaltungsverordnung für das Gebiet „Stadtrandsiedlung Marienfelde I, II und III“ beauftragt. Die Erhaltungsverordnung wurde im Jahr 2001 erlassen. Auftragsgemäß wurde die Verordnung auf das weitere Vorliegen ihrer Anwendungsvoraussetzungen untersucht. In der Studie wurde der Wirkungseffekt der Erhaltungsverordnung und deren Leitlinien auf die heutige Stadtgestalt und das Ortsbild ermittelt und bewertet. Das Ergebnis des Gutachtens gibt die Empfehlung, die Erhaltungsverordnung aufrecht zu erhalten, dabei aber eine Anpassung der Leitlinien über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Stadtrandsiedlung vorzunehmen.
Hierfür wurde die Siedlung städtebaulich analysiert und mit den Ergebnissen der Studie aus dem Jahr 2000 abgeglichen. Zudem wurden Gespräche mit Anwohner, der Siedlervereinen, der Verwalterin der Stadtrandsiedlung und dem Bezirksamt geführt. Die Ergebnisse wurden in Form eines Berichts und Analysekarten festgehalten. Aufgrund des Bestehenbleibens der Verordnung wurden für alle 393 Siedlerstellen Datenblätter erstellt, die nun die Stadtrandsiedlung vollumfänglich abbilden. Aktuell erfolgte die Überarbeitung und Anpassung der Leitlinien.